System zur Übertragung der Kennzeichnung von Werkstoffen
Zertifikat Nr.: 01 202 111/U-09 2017
Der TÜV Rheinland bescheinigt uns am 18.01.2011, dass die zu stellenden Qualitätsanforderungen zur Übertragung der Werkstoffkennzeichnungen im Rahmen einer spezifischen Überprüfung nachgewiesen wurden.
Die erforderlichen Verfahren und Einrichtungen sowie sachkundiges Personal für die Übertragung der Kennzeichnung sind vorhanden.
Geprüft wurde nach der Richtlinie 97/23/EG, Anhang I, Kap 3.1.5, EN 764-5, Abs. 6.2.2, AD 2000 HP0, Abs 4
Gemäß DIN EN 10204 - 2.1, 2.2 oder 3.1 sind wir zur Übertragung der Kennzeichnung (Umstempelung) von metallischen Werkstoffen mit Prüfbescheinigungen berechtigt.
Durch Regelmäßige Überwachungen durch den TÜV wird die Einhaltung der Anforderungen nachgewiesen. |