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Code of Conduct der

Thomas-Eisenhandel GmbH

 

 

Präambel

Die Thomas-Eisenhandel GmbH legt großen Wert auf soziale und ökologische Nachhaltigkeit. Wir sind uns unserer Verantwortung in der gesamten Lieferkette bewusst, insbesondere unserer Verantwortung für die Achtung von Menschenrechten, Sozial- und Umweltstandards.

Dieser Code of Conduct beschreibt die grundlegenden Prinzipien für die Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern und die menschenrechtsbezogenen und umweltbezogenen Erwartungen, die die Thomas-Eisenhandel GmbH an sich selbst und ihre Geschäftspartner richtet.

Wir verpflichten uns zur Einhaltung internationaler Vereinbarungen. Unser Unternehmen folgt den Leitlinien internationaler Organisationen. Dazu gehören:

Unser Thomas-Eisenhandel Code of Conduct enthält alle unternehmensinternen Richtlinien und Regelungen zur Handlung im Unternehmensalltag. Alle Thomas-Eisenhandel Mitarbeiter:innen sind in diesem Sinne für ihr Handeln in ihrem Aufgabenbereich verantwortlich und gestalten so aktiv unsere Unternehmenskultur.  Auch für Thomas-Eisen Lieferanten und Geschäftspartner ist das Handeln nach den Richtlinien dieses Code of Conduct obligatorisch.

 

Achtung eines freien und fairen Wettbewerbs

Die Gesetze zum Schutz eines freien und fairen Wettbewerbs sind stets einzuhalten. Wir und unsere Geschäftspartner respektieren einen freien Markt und offenen Wettbewerb. Das geistige Eigentum des Unternehmens ist zu sichern. Plagiate dürfen weder in Umlauf gebracht noch erworben werden und sind der Geschäftsleitung sofort zu melden.

Der Diebstahl geistigen Eigentums anderer ist strikt untersagt.

Verstöße gegen Wettbewerbs- und Kartellgesetze, wie zum Beispiel rechtswidrige, wettbewerbsbeschränkende Absprachen oder die Bildung von unzulässigen Kartellen, werden von uns und unseren Partnern nicht toleriert und konsequent geahndet.

 

Bekämpfung von Bestechung und Korruption

Wir kennen unsere finanzielle Verantwortung und halten alle Regeln einer ordentlichen und revisionssicheren Buchführung ein. Es werden keinerlei Formen von Bestechung oder Korruption toleriert. Alle Geschäftsaktivitäten müssen von einem ehrlichen und verantwortungsvollen Denken und Handeln getragen werden. Alle Vereinbarungen zur Gewährung unzulässiger Vorteile oder eine strafbare oder unethische Einflussnahme auf Geschäftsentscheidungen Dritter sind verboten. Dies gilt insbesondere für die Gewährung von Vorteilen zugunsten einzelner Personen oder Organisationen im Zusammenhang mit der Vermittlung, Vergabe, Genehmigung, Lieferung, Abwicklung und Bezahlung von Aufträgen.

Gleiches gilt für Vorteilsgewährung im Zusammenhang mit behördlichen Verfahren.

 

Beachtung von Embargos und Sanktionslisten

Beim Export oder Import von Waren, Dienstleistungen oder Technologien sowie bei grenzüberschreitenden Kapitaltransaktionen und Zahlungen werden die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen strikt eingehalten.

Wir führen stets die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen anhand der jeweils aktuell gültigen Sanktionslisten durch. Der Handel oder andere geschäftliche Beziehungen mit natürlichen oder juristischen Personen, Gruppen oder Organisationen, welche in den jeweils aktuellen geltenden Sanktionslisten der EU aufgeführt sind, ist strengstens verboten.

 

Menschenrechte

Die Grundrechte der Menschen sind durch uns und unsere Geschäftspartner weltweit zu achten. Dies gilt ausdrücklich auch für die Rechte von Minderheiten und indigenen Völkern. Eine gesetzeswidrig unterschiedliche Behandlung (Diskriminierung) von Personen wird nicht geduldet. Gleiches gilt für Belästigung oder Herabwürdigung von Personen. Insbesondere werden keine Benachteiligungen aus rassistischen Gründen oder aufgrund der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen Gesinnung, einer körperlichen oder geistigen Einschränkung, des Alters oder der sexuellen Identität toleriert.

 

Arbeitsbedingungen

Unsere Mitarbeiter:innen werden auf der Basis gesetzeskonformer Arbeitsbedingungen ethisch korrekt rekrutiert und beschäftigt. Bei der Beschäftigung junger Arbeitnehmer:innen wird darauf geachtet, dass sie keine Beschäftigung erhalten, die ihre physische oder psychische Leistungsfähigkeit übersteigt oder eine schädliche Einwirkung von Gefahrenstoffen mit sich bringt. Es gelten für alle Arbeitnehmer:innen die gesetzlichen Mindestanforderungen, insbesondere wird die gesetzliche Höchstarbeitszeit nicht überschritten sowie gesetzliche Bestimmungen zu Nachtarbeit, Ruhezeiten, Jahresurlaub und Pausen beachtet. Sie erhalten eine angemessene und mindestens den geltenden Gesetzen entsprechende Entlohnung. Die Gesundheit und die Sicherheit der Mitarbeiter:innen werden geachtet und geschützt.

 

Arbeitssicherheit, Gesundheit, Umweltschutz und Nachhaltigkeit

Der Schutz von Menschen und Tieren, des Lebens, der Gesundheit, der Artenvielfalt und ein verantwortungsvoller Umgang mit Ressourcen aller Art (Wasser, Luft, Land, Rohstoffe, Energie…), Chemikalien und Schadstoffen ist selbstverständlich. Es ist Aufgabe aller, Gefährdungen für Menschen am Arbeitsplatz zu vermeiden, das Tierwohl zu achten, Einwirkungen auf die Umwelt zu minimieren, die Bodenqualität einwandfrei zu halten und mit Ressourcen sparsam umzugehen. Jegliche Art von Abfällen und Emissionen (Lärm, Abgase, Treibhausgase etc.) sind auf ein Minimum zu beschränken und es muss regelmäßig evaluiert werden, ob Emissionen (insbesondere die von Kohlendioxid) reduziert und oder ganz vermieden werden können. Ebenso ist zu prüfen, ob Abfälle wiederverwendet oder recycelfähig sind und in Maßnahmen zu investieren, die die Energieeffizienz des Unternehmens nachhaltig verbessern.

 

Datenschutz und Informationssicherheit

Personenbezogene Daten, geschäftliche Unterlagen, Datenträger und IT-Verarbeitungssysteme sind grundsätzlich vor dem unbefugten Zugriff durch Dritte zu schützen. Die wirksame Vorsorge gegen diese Risiken ist wichtiger Bestandteil des IT-Managements.

 

Einhaltung der Grundsätze dieses Code of Conduct in der Lieferkette

Die Geschäftspartner und Zulieferer der Thoma-Eisenhandel GmbH sind angehalten, die Einhaltung der in diesem Code of Conduct niedergelegten Mindeststandards in ihrem eigenen Unternehmen und bei ihren eigenen Lieferanten und Partnern durchzusetzen.

 

Bonn, Juni 2024

Thomas-Eisenhandel GmbH

 

Dietmar Hauptmann                                     Egon Frank

Geschäftsführer                                             Geschäftsführer